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Sunday, September 14, 2008

Personal-Rabatt in Schweden

In Schweden sind die Steuern bei jedem Verleich hoch bis sehr hoch. Als sehr hoch gelten die Steuern auf Arbeit. Möglicherweise liegt hierin eine Erklärung für das Interesse der Steuerbehörde in Schweden für allerlei Vergünstigungen, welche irgendwie mit der Arbeit zusammenhängen können. Vergünstigungen jeglicher Art werden daher mit Skepsis gesehen und kaum geduldet.

Für sowohl Arbeitgeber wie Arbeitnehmer sind allerlei Vergünstigungen allerdings auch von grossem Interesse, jedoch aus anderen Gründen. Der Arbeitgeber hat vielleicht Betriebswirtschaft studiert und weiss daher dass sich jeder Verkauf lohnt, solange die Sonderkosten für das zusätzlich gekaufte oder gar eigengefertigte Produkt übersteigt. Die festen Kosten der Produktlinie müssen dabei nicht gedeckt werden, sondern der ermässigte Personalkauf leistet einen Beitrag zu den gemeinsamen Kosten und sogar zum Gewinn des Betriebes. Zusätzlich verdient er dadurch dass das Interesse der Arbeitnehmer für die eigene Produktion steigt und der Produzent erhält dabei auch eine Marketinghilfe von den eigenen Mitarbeitern. Mit den Augen des guten Arbeitgebers ist jeder Umsatz für die Firma gut, auch zu ermässigten Preisen. Für den Arbeitnehmer - in Schweden sind die Löhne nicht verhältnismässig gleich hoch wie die Steuern - ermöglicht die ermässigte Ware einen Kauf zu dem aus einer Kundenperspektive richtigen Preis.

Folgende Kriterien müssen alle erfüllt sein um einen Personal-Rabatt "legal" zu machen, wenigstens nach Ansicht der Steuerbehörde. Es handelt sich dabei um eine Gestzesauslegung welche häufig auf Verständnis gestossen hat, wenigstens in den ersten Instanzen. Und so interessant ist nun diese Frage nun wirklich nicht, so dass eine neue Rechtsprechung durch den obersten Gerichtshof für Steuersachen, Regeringsrätten, zu erwarten ist.

- Das ganze eigene Personal muss für die Vergünstigung in Frage kommen.
- Die ermässigte Ware muss im normalen Sortiment des Arbeitgebers sich befinden
- Die Vergünstigung darf den Rabatt des besten Kunden nicht überschreiten, und auch nicht den Branschenüblichen Personal-Rabatt überschreiten
- Kein Rabatt-Wechsel gegen Lohnerhöhung

Als eine Faustregel gilt für alle normalen Unternehmen, welche nicht Gold aus Staub machen, dass die Vergünstigung nicht die Hälfte des Bruttogewinns überschreiten soll. 10 - 15 % wird häufig geduldet. Bei jeder Bransche muss allerdings immer die Verhältnisse vereinzelt geprüft werden und auf die Konkurrenz ein Auge geworfen werden.

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